Ortsteilbürgermeisterwahl im Ortsteil mit Ortsteilverfassung Drogen 2022
Wahltag
Die Wahl der Ortsteilbürgermeisters findet am Sonntag, dem 13. November 2022 in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr statt.
Sollte eine Stichwahl erforderlich sein, so findet diese am Sonntag, dem 27. November 2022 in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr statt.
Bewerber
Zum Ortsteilbürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt im Ortsteil hat.
Wahlvorschläge können von Parteien oder Wählergruppen sowie von Einzelbewerbern eingereicht werden.
Weitere Details zu den Anforderungen an den Bewerber und zu Form und Inhalt der Wahlvorschläge können Sie der öffentlichen Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen entnehmen.
Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen
Der Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden.
Der Wahlvorschlag muss von zehn Wahlberechtigten unterschrieben sein.
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Landtag, im Kreistag oder im Stadtrat vertreten sind, müssen zusätzlich von 16 Wahlberechtigten unterstützt werden. Unterstützungslisten werden von der Stadtverwaltung nach Einreichung des Wahlvorschlags ausgelegt.
Benötigte Formulare:
Wahlvorschlag (Anlage 5 ThürKWO)
Erklärung des Bewerbers (Anlage 6a ThürKWO)
Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung des Bewerbers
Wahlvorschläge von Einzelbewerbern
Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers muss von 20 Wahlberechtigten unterschrieben sein.
Besonders zu beachten ist, dass jeder Wahlberechtigte nur einen Wahlvorschlag unterschreiben darf. Unterschreibt ein Wahlberechtigter zwei Wahlvorschläge, so sind beide Unterschriften ungültig.
Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so werden von der Stadtverwaltung nach Einreichung des Wahlvorschlags Unterstützungslisten ausgelegt.
Benötigte Formulare:
Wahlvorschlag des Einzelbewerbers (Anlage 7 ThürKWO)
Wahlvorschlag des Einzelbewerbers Folgeblatt (Anlage 7a ThürKWO)
Erklärung des Bewerbers (Anlage 6a ThürKWO)