Parkerleichterungen (orange) für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

Besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO können einen Ausweis über Parkerleichterungen erhalten.

Bearbeitungsgebühren

gebührenfrei
 

Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO

Download Parkausweise für schwerbehinderte Menschen - Informationen nach Art. 13 und 14.pdf (29 KB)

Antrag