Öffentliche Veranstaltungen
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese nach § 42 ThürOBG vorher schriftlich anzeigen. Sofern diese Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum stattfindet, ist eine gesonderte Genehmigung durch die Verkehrsbehörde gem. § 29 Abs. 2 StVO einzuholen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Sperrzeitverkürzung nach § 5 Abs. 3 ThürGastG. Dieser Antrag ermöglicht Ihnen die Anzeige Ihrer Veranstaltung sowie die Einholung der erforderlichen Genehmigungen nach § 29 Abs. 2 StVO und § 5 Abs. 3 ThürGastG unter Beteiligung der jeweils zuständigen Ämter der Stadtverwaltung Schmölln.
Bearbeitungsgebühren
Veranstaltungsanzeige/-genehmigung:
- größer oder gleich 200 Teilnehmer / länger als 22.00 Uhr: 16,00 EUR je 15 Minuten Bearbeitungszeit
Sperrzeitverkürzung:
- 30,00 EUR für einfache Veranstaltungen
- 50,00 EUR für Veranstaltungen länger als 3 Uhr und/oder bei Beteiligung anderer Gemeinden bzw. bei spezieller Behördenbeteiligung
Öffentliche Verkehrsflächen: gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Ziffer 263.1
- kleine Veranstaltungen/geringer Verwaltungsaufwand: 16,00 EUR
- Veranstaltungen mit höherem Verwaltungsaufwand: 50,00 EUR
- Veranstaltungen mit hohem Verwaltungsaufwand: 100,00 EUR
- Rad- und Laufsportveranstaltungen: 100,00 EUR
- motorsportliche Veranstaltungen: 150,00 EUR
Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO
Download Veranstaltungen - Informationen nach Art. 13 und 14.pdf (29 KB)