Öffentliche Veranstaltungen

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese nach § 42 ThürOBG vorher schriftlich anzeigen. Sofern diese Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum stattfindet, ist eine gesonderte Genehmigung durch die Verkehrsbehörde gem. § 29 Abs. 2 StVO einzuholen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Sperrzeitverkürzung nach § 5 Abs. 3 ThürGastG. Dieser Antrag ermöglicht Ihnen die Anzeige Ihrer Veranstaltung sowie die Einholung der erforderlichen Genehmigungen nach § 29 Abs. 2 StVO und § 5 Abs. 3 ThürGastG unter Beteiligung der jeweils zuständigen Ämter der Stadtverwaltung Schmölln.

Bearbeitungsgebühren

Veranstaltungsanzeige/-genehmigung:

  • größer oder gleich 200 Teilnehmer / länger als 22.00 Uhr: 16,00 EUR je 15 Minuten Bearbeitungszeit

Sperrzeitverkürzung:

  • 30,00 EUR  für einfache Veranstaltungen
  • 50,00 EUR für Veranstaltungen länger als 3 Uhr und/oder bei Beteiligung anderer Gemeinden bzw. bei spezieller Behördenbeteiligung

Öffentliche Verkehrsflächen: gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Ziffer 263.1

  • kleine Veranstaltungen/geringer Verwaltungsaufwand: 16,00 EUR
  • Veranstaltungen mit höherem Verwaltungsaufwand: 50,00 EUR
  • Veranstaltungen mit hohem Verwaltungsaufwand: 100,00 EUR
  • Rad- und Laufsportveranstaltungen: 100,00 EUR
  • motorsportliche Veranstaltungen: 150,00 EUR

Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO

Download Veranstaltungen - Informationen nach Art. 13 und 14.pdf (29 KB)

Antrag