Hundesteuer-Anmeldung - Thüringen
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat. Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Die Anmeldung eines Hundes ist erforderlich:
- wenn der Hund älter als drei bis vier Monate ist
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei bis drei Monaten
Weitere Informationen finden Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Schmölln.
Bearbeitungsgebühren
gebührenfrei
Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO
Download Hundeanmeldung_abmeldung - Informationen nach Art. 13.pdf (315 KB)