Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Auf Antrag erhält jede Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Der Antrag auf Auskunft kann:

  • von einer natürlichen Person gestellt werden, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.
  • von einer juristischen Person gestellt werden. Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.

Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:

  • für private Zwecke (Beleg-Art 1): Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art 9): Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt.

Bearbeitungsgebühren

13,00 Euro

Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO

Download Gewerbezentralregisterauskunft - Informationen nach Art. 13.pdf (26 KB)

Antrag