Baumfällgenehmigung

Für das Fällen von Bäumen kann aus unterschiedlichen Gründen eine Genehmigung erforderlich sein. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere in den folgenden Fällen notwendig, in denen Bäume einem besonderen Schutz unterliegen:

  1. Schutz von Bäumen als „Geschützten Landschaftsbestandteilen“
  2. Schutz von Bäumen aus Gründen des Artenschutzes

Weitere Informationen finden Sie in der Baumschutzsatzung der Stadt Schmölln.

Bearbeitungsgebühren

  • 50 EUR für den ersten Baum
  • 5 EUR für jeden weiteren Baum im Antrag

Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO

Download Baumfällgenehmigungen - Informationen nach Art. 13.pdf (28 KB)

Antrag